Bd. 51 Nr. 51 (2023): Nachträge
Nachträge zum rasenden Gang des Weltgeschehens können dazu beitragen Erinnerungslücken zu schließen oder Verheimlichtes offen zu legen. Nachträge können Zusammenhänge erhellen, die in wissenschaftlichen Darstellungen nicht hinreichend beachtet worden sind. Häufig geht es dabei um halbe oder ganze Fehlwahrnehmungen, die zu überdenken sind, mitunter aber auch um „Fakenews“ oder Überbewertungen. Das wird nicht selten von den dadurch Betroffenen als nachtragend empfunden. Geschichtserzählungen erfordern jedoch immer wieder Nachträge, etwa wenn einige Zeit ins Land gegangen ist und Weltsichten sich verändert haben oder neue Fakten ältere Erkenntnisse fragwürdig erscheinen lassen. Auch mühen sich immer wieder Zeitgeistströmungen damit ab, durch Nachträge gegen ihnen nicht genehmen Gegebenheiten vorzugehen. Dabei wiegt das Rechthaben wollen mehr als die widersprechenden Tatsachen oder die Akzeptanz von andersdenkenden Mehr- und Minderheiten. An die Stelle des begründeten Nachtrags tritt dann das Nachtreten, ein derzeit weit verbreitetes Phänomen in diversen gesellschaftlichen Bereichen.