Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Redaktion Zeitschrift des Forschungsverbundes SED-Staat unterstützt durch das Team "Open Access und wissenschaftliches Publizieren" der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin sind bemüht, das Web-Angebot von Zeitschrift des Forschungsverbundes SED-Staat barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin BIKTGBln vom 4. März 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand des auf Basis der Content Management Software Open Journals Systems (OJS)  des Softwareherstellers Public Knowledge Project (PKP) in der Version 3.1.2.4 an der Universitätsbibliothek der Freien Universität gehosteten Web-Angebots unter der Domain https://zeitschrift-fsed.fu-berlin.de.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV

Die Erklärung basiert auf einer vorgenommenen Selbstbewertung sowie auf Informationen des Softwareherstellers PKP.

Die oben aufgeführten Web-Angebote sind weitestgehend barrierefrei. Sie sind aber noch nicht komplett mit den technischen Anforderungen gemäß der Verordnung BITV 2.0 vereinbar.

Die Barrierefreiheit des oben aufgeführten Web-Angebots wird grundlegend durch die Vorarbeiten des Softwarehersteller PKP bestimmt. PKP bemüht sich im Rahmen seiner Accessibility Interest Group kontinuierlich die Barrierefreiheit seiner Produkte zu verbessern. Dementsprechend sind neuere Softwareversionen in der Regel barrierefreier als ältere Softwareversionen. Die Versionen ab 3.x von OJS und OMP wurden bereits durch PKP einem externen Accessibility Audit unterzogen und werden kontinuierlich verbessert, basierend auf den daraus gewonnenen Erkenntnissen. Eine Barrierefreiheitserklärung für das OJS 3.3 Default Theme kann bei PKP eingesehen werden. Anpassungen des Designs des Web-Angebots durch die Redaktionen können zu Änderungen im Grad der Barrierefreiheit führen. 

Eingeschränkt barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich. Eine Verbesserung ist geplant:

  • Die Bedienbarkeit der Websites mittels Tastatur ist gegeben, jedoch ist der Tastaturfokus nicht durchgängig sichtbar. An einigen Stellen besteht zudem Optimierungsbedarf bei der Reihenfolge der Tabulatorschritte.
  • Alternativtexte sind nicht durchgängig verfügbar.
  • Der Farbkontrast kann in bestimmten Konstellationen etwas niedriger als der Standard der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
  • Die Beiträge sind ausschließlich als nur teils barrierefreie PDFs verfügbar.
    • Sie sind vergrößerbar, allerdings lässt sich das Schriftbild generell nicht verändern
    • Veränderung der farblichen Darstellung von Text und Hintergrund ist nur durch bestimmte Reader möglich.
    • Bedienung ausschließlich mit der Tastatur ist nicht mit jedem Reader möglich.
       

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09. März 2022 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 09. März 2022 überprüft.

Feedback und Kontakt

Die Inhalte des Internetauftritts sollen für Menschen mit Behinderungen sowie für Menschen mit temporären oder situationsbedingten Einschränkungen gleichermaßen nutzbar sein. Sollten Sie auf unseren Webseiten auf Mängel aufmerksam werden, freuen wir uns über Ihren Hinweis.

Nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse zdfsed@zedat.fu-berlin.de und senden Sie uns eine Nachricht mit einer Beschreibung des Problems unter Angabe der vollständigen Webadresse.

Forschungsverbund SED-Staat
ZdF-Redaktion
Koserstr 21
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Tel: (030) 838 - 55 853

Durchsetzungsverfahren und Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Falls Sie seitens der Redaktion von Zeitschrift des Forschungsverbundes SED-Staat oder der Freien Universität Berlin nicht innerhalb einer Frist von einem Monat eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, oder unsere Antwort nicht zufriedenstellend sein sollte, können Sie sich an die Beauftragte für digitale Barrierefreiheit des Landes Berlin wenden.